Stellungnahme der Bürgerinitiative als PDF
Planungen im Gereonsviertel
Liebe Nachbarn und Anwohner im Gereonsviertel,
im Bereich der Bauten des ehemaligen Gerling-Konzerns sind derzeit große Abriss- und Neubaumaßnahmen geplant, die im Herbst dieses Jahres beginnen sollen und mehrere Jahre andauern werden. Bereits jetzt ist klar, dass die geplanten Maßnahmen das Viertel stark verändern werden. Dies betrifft die öffentlichen Plätze und Straßenräume, Bäume, Grünflächen, die Fußwege und den Verkehr; und es betrifft natürlich auch Bewohnerstruktur und Nutzungen.
Vom 28. Mai 2009 bis zum 29. Juni 2009 liegt der Bebauungsplan, der den Rahmen für die Planungen vorgibt, im Stadtplanungsamt öffentlich aus. Alle Bürger und Anwohner können Einwände gegen diesen Plan zu formulieren, wenn sie negative Veränderungen befürchten oder Anregungen geben wollen. Dies ist die letzte Möglichkeit, die Planung zu beeinflussen, denn sie wird anschließend im Rat der Stadt Köln beschlossen.
Die Bürgerinitiative Gereonsviertel besteht seit dem 3. Mai 2005.
2006/ 2007 hat sich Bürgerinitiative mit Hilfe von vielen Mitbürgern aus dem Gereonsviertel erfolgreich gegen die Schließung der Cardinalstraße gewehrt, den Verkauf der Straße an einen privaten Investor verhindert und drei geplante Hochhäuser abwehren können, die eine Höhe von bis zu 13 Geschossen
erhalten sollten.
Unser Ziel ist, bessere Lebensqualität im Viertel und guter Städtebau mit maßstabsgerechter Architektur, auf die Köln stolz sein kann. Die negativen Entwicklungen der letzten Jahre müssen gestoppt werden, damit unser Viertel wieder lebens- und sehenswerter wird.
Forderungen und Vorschläge der Bürgerinitiative Gereonsviertel:
1. Hohe Qualität der Architektur
§ Alle Neu- und Umbauvorhaben im Umfeld von St. Gereon müssen in ihrer Maßstäblichkeit und in ihrer architektonischen Gestaltung auf die Kirche als hochrangiges historisches Baudenkmal Rücksicht nehmen
§ Die geplanten Neu- und Umbauten müssen sich an der bestehenden Nachbarbebauung orientieren und dürfen diese nicht um mehrere Geschosse überragen (so etwa in den Planungen für die Ecke Gereonshof–Spiesergasse und an weiteren Stellen)
2. Schutz der öffentlichen Plätze
§ Erhaltung der bestehenden begrünten Fußwegebeziehungen auf dem Gereonskloster; der Platz vor der Kirche darf nicht zu einer Sackgasse mit einer hohen Randbebauung werden
§ Der Gereonshof ist in seiner Gesamtheit ein Baudenkmal der 50er Jahre und sollte als solches erhalten werden
§ Alle Plätze müssen dauerhaft für Anwohner und Öffentlichkeit zugänglich bleiben.
3. Erhalt der Grünflächen und des Baumbestandes
§ Die vorhandenen Bäume und Grünflächen müssen geschützt werden
§ Eventuelle Ersatzpflanzungen müssen im Gereonsviertel vorgenommen werden; über Ort und Umfang eventueller Ersatzpflanzungen muss vor dem Fällen von Bäumen und der Vernichtung von Grünflächen Klarheit geschaffen werden
§ Straßen, die durch zusätzlichen Verkehr belastet werden sollen (dies sind insbesondere Christophstraße und Klapperhof), müssen durch eine gute Gestaltung und/ oder durch Baumpflanzungen aufgewertet werden
4. Rücksichtnahme auf Anwohner und Quartier während des Bauprozesses
§ Die Plätze und Grünflächen um St. Gereon dürfen nicht (über Jahre!) mit Baucontainern und Baustellenmaterialien zugestellt werden
§ Schon im Vorfeld muss durch eine gute Ablaufplanung dafür gesorgt werden, dass Anwohner und Gemeinde durch die jahrelangen Bauarbeiten möglichst wenig durch Lärm und Staub belastet werden
§ Zu diesen Punkten muss es verbindliche Aussagen durch die Verantwortlichen
(Investor und Politik) geben